Ultrastabiles DARCO-KMG mit Keramikbalken für die Inspektion optischer Komponenten in der Luft- und Raumfahrt
DARCO CMM mit Keramikbalken sorgt für ultrastabile, hochpräzise 3D-Messungen für die Luft- und Raumfahrt und optische Inspektion. CNC-Autosteuerung, 12 Monate Garantie, OEM-Support und manuelle Zoomobjektivoptionen.
DARCO CMM Keramikstrahl
,Brückenkoordinatenmessmaschine für Luft- und Raumfahrt
,Optische Komponentenprüfung CMM

| Modell | Der Name ist CARINA | URSA | DARCO |
|---|---|---|---|
| 565 686 8106 10158 12158 153010 8106 10158 12158 | |||
| Genauigkeit PH10M+TP20 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge ist die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben zu beachten. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.7 |
| Genauigkeit PH10M+SP25 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Wert zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen9 |
| Genauigkeit PH20+TP20 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge ist die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben zu beachten. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.7 |
| Genauigkeit MH20i | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge ist die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben zu beachten. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.7 |
| Genauigkeit REVO RSP-2 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Wert zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen9 |
| Genauigkeit REVO RSP-3 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Wert zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen9 |
| Maximale Teillast | 900 bis 1500 | 2000 bis 3000 | 1200 bis 3000 |

- Luft- und Raumfahrt:Präzisionsmessung kritischer Bauteile und Baugruppen
- Automobilindustrie:Qualitätssicherung für Herstellungs- und Montageverfahren
- Elektronikindustrie:Hochgenaue Inspektion von Miniaturbauteilen und PCB
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