KMG der CARINA-Serie mit robustem Marmorbalken für stabile und genaue Messungen
KMG der CARINA-Serie mit robustem Marmorbalken sorgen für stabile, genaue 3D-Messungen. CNC-Betrieb, automatisch gesteuerte Achsen und OEM-Unterstützung. Ideal für die Qualitätsprüfung in der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikbranche.
Brücken-CMM mit langlebigem Marmorbalken
,Koordinatenmessmaschine der Serie CARINA
,CMM mit stabiler Messgenauigkeit

| Modell | Der Name ist CARINA | URSA | DARCO |
|---|---|---|---|
| 565 | 686/8106 | 10158 | 121510 |
| Genauigkeit PH10M+TP20 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge ist die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben zu beachten. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.7 |
| Genauigkeit PH10M+SP25 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Wert zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen9 |
| Genauigkeit PH20+TP20 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge ist die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben zu beachten. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.7 |
| Genauigkeit MH20i | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge ist die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben zu beachten. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Emission zu berücksichtigen. MPEp (um): 2.7 |
| Genauigkeit REVO RSP-2 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Wert zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen9 |
| Genauigkeit REVO RSP-3 | Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Verzögerungsmenge ist die in Absatz 1 genannten Angaben zu beachten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen5 |
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsmengen für die Luftfahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, ist der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführte Wert zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der Emissionsemissionen9 |
| Maximale Teillast | 900 bis 1500 | 2000 bis 3000 | 1200 bis 3000 |

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